Für meinen zweiten Laden habe ich das Farbkonzept weicher, sensibler und wärmer gestaltet, angepasst an das Nibelungenviertel, indem er sich befindet. Ich hoffe Ihr fühlt Euch hier genauso wohl und gut aufgehoben, wie in meinem ersten Atelier…

Wie gewohnt legte ich auch hier größten Wert auf Effektivität, Zugänglichkeit und Rheinlichkeit. Die Wände im Arbeitsbereich sind abwaschbar, der Arbeitsplatz selbst ist hängend montiert, sodass sich kein staub an etwaigen Möbelrollen sammeln kann, und um den kritischen Bereich möglichst kompakt und stationär zu halten. Sämmtliche Fugen sind gründlich versiegelt, hohlräume verschlossen. Das Waschbecken in meinem Arbeitsbereich funktioniert via fußtaste, seifenspänder sind ebenfalls „no touch“ und die Händedesinfektion erfolgt via ellbogenhebel. Als Lichtquelle dienen mir 2 leistungsstarke Octagonboxen.

der Arbeitsraum hat Nordlage, wodurch auch im Sommer angenehme Temperaturen herrschen.

der Besprechungsraum im Süden mit meinem großen Herrenschreibtisch ist sonnendurchflutet und gemütlich, Ihr könnt es Euch auf einer couch bequem machen, oder mir auch gerne beim Platzaufbau auf die Finger schaun 😉

selbstverständlich sind alle Räume mit Handdesinfektionsspendern ausgestattet und unterliegen im Allgemeinen der im Mai 2020 veröffentlichten DIN norm für Tätowier Studios (DIN EN 17169)

Reinigungs und Desinfektionsplan ist ohne Nachfrage einzusehen und wird regelmässig durch das Gesundheitsamt geprüft und aktualisiert.

Selbstverständlich beantworte ich gerne alle weiteren Fragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dido Walstra Tätowierungen (DWT)

 

1. Allgemeines

Ich tätowiere ab Erreichen des 18. Lebensjahres.

Bei Personen unter 18 Jahren tätowiere ich ausschließlich mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch und dem Tätowieren anwesend sein.

Ich tätowiere keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß.

Ich behalte mir vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen; insbesondere für politische Wunschmotive.

Mit dem Einverständnis der Kunden werden Fotos der Tätowierung oder auch Zeichnungen im Internet und im Studio veröffentlicht, die Rechte bleiben allein DWT vorbehalten.

 

2. Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für die Tätowierung in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit der Terminverinbarung geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.

Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach Größe, Körperstelle und Aufwand. Dieser Preis versteht sich inklusive etwaigen Nachstechens. Der Nachstich ist kostenpflichtig wenn falsche Pflege / Nachsorge seitens des Kunden vorliegt. (Verwendung falscher Cremes, zu wenig gründliches Waschen, Kratzen oder anderweitig bewusstes Verletzten der Tätowierung)

Gezeichnete Vorlagen, die dann doch nicht tätowiert werden sollen, berechnen wir mit min. 60€

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 100€ zu leisten.

Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht oder später als 2 Werktage vor dem Termin, sind die Entwürfe bereits gefertigt und Leistung erbracht. Darunter fällt auch Geistiges Eigentum, also Ideen und Konzepte, die während eines Besprechungstermines entwickelt wurden. Die Anzahlung ist in diesem Falle nicht zurückzuzahlen.

Die Anzahlung kann nicht bar rückerstattet werden. Bei rechtzeitiger Terminabsage, ohne einen Folgetermin zu vereinbaren, wird ein Gutschein in der Höhe der geleisteten Anzahlung ausgestellt. Der Gutschein ist übertragbar.

 

3. Gewährleistung

Für eventuelle Folgeschäden durch Tätowierungen übernehme ich keine Haftung. Das Betreten des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der unterzeichneten Einverständnißerklärung erklärt ihr Euch bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten. Für Folgeschäden, evtl. Komplikationen oder bei Nichtgefallen übernehme ich keine Haftung.

 

4. Entlohnung

Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld , sowie in voller Höhe vorzunehmen.

Der Stundensatz Tätowieren beläuft sich auf 120€

Der Stundensatz Vorbereitung beläuft sich auf 60€ (darunter fallen: Skizze, Stencil, Freehandzeichnen)

Der Mindestpreis einer Tätowierung bei DWT liegt bei 100€

 

5. Pflege

Jeder Kunde wird von mir ausführlich über die Pflege zur Nachbehandlung seines Tattoos aufgeklärt. Ich übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, die zum Beispiel durch eine falsche Salbe, falsche Pflege, falschen Sonnenschutz, Allergien oder sonstige individuelle Unverträglichkeiten zustande kommen. Darunter fallen Vernarbung, verlaufene Farben etc.

 

6. Rechtswahl

Die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Verträge unterliegen Deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

8.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche über die Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland verlegt oder seinen Wohn- bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

9.Gutscheine

Gutscheine werden nur akzeptiert wenn sie von DWT ausgestellt wurden. Barauszahlungen der Gutscheine ist nicht möglich. Gutscheine sind solange ich praktizierende Tätowiererin bin gültig.

 

10. Last But not Least

Nach 20 Jahren als Tätowiererin sehe ich mich nun, nach einer handvoll Diskrepanzen, die nur durch meine Kulanz und mein Nachgeben beschwichtigt werden konnten, tatsächlich dazu gezwungen diese AGBs aufzusetzen und Euch einen Vertrag zur Unterzeichung vorzulegen. Durch diesen Schritt geht mir ein grundlegender Baustein, nämlich der Glaube an das gegenseitige Vertrauen, ein Stück weit verloren. Dies schmerzt mich sehr, und ich hoffe, diese AGB niemals strapazieren zu müssen.